Angstpatienten brauchen mehr als Standard

Tel: 0231 / 59 33 99

copyright: Dr. Ingo Röller M.Sc.

 

Ist eine Behandlung wegen phobischer Zahnarztangst in lokaler Betäubung nicht möglich, werden die Kosten für die Vollnarkose seit Juli 2009 von der Krankenkasse übernommen. Die Angststörung muss jedoch von einem Facharzt für Psychiatrie oder psychotherapeutische Medizin bestätigt werden, ebenso wie die Tatsache, dass eine konventionelle psychotherapeutische Behandlung mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Erfolgsaussicht hat. Und selbst mit diesem Attest gibt es eine wesentliche Einschränkung. Denn während der Vollnarkose können kassenseitig nur die einfachsten Leistungen abgerechnet werden. Die Entfernung zerstörter Zähne ist eine reine Kassenleistung, so dass die Vollnarkose im genannten Fall erstattet würde. Sind weitere Leistungen wie Füllungen, Vorbereitung für Zahnersatz etc. notwendig – und das in aller Regel der Fall – wird die gesamte Vollnarkose leider eine Privatleistung.

 

Hypnosetherapie und begleitende bzw. vorbereitende Akupunktur werden in einigen Fällen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet oder bezuschusst. Die Anfrage bei der Kasse, ob eine (Teil-)Kostenübernahme möglich ist, schadet nicht und führt manchmal zum Erfolgt. Ausgehen sollte man davon jedoch nicht.

 

Im Hinblick auf Zahnersatz gelten bei Angstpatienten natürlich grundsätzlich die gleichen Regelungen wie bei allen anderen Patienten. Seit Januar 2005 gilt eine neue Regelung, nach der sich die Kassen nicht mehr prozentual, sondern mit Festzuschüssen an den Kosten für Zahnersatz beteiligen. Basis ist dabei allerdings immer die (einfachste und in der Regel ästhetisch nicht anspruchsvolle) Regelversorgung. Bei höherwertigen Versorgungen bleibt der Festzuschuss unverändert, das heißt der Eigenanteil erhöht sich entsprechend.

 

Sofern Sie sich nach dem ersten Beratungsgespräch für eine Zahntherapie entscheiden können, besprechen wir mit Ihnen gemeinsam verschiedene Behandlungsalternativen und informieren Sie auch über die Kosten. Anschließend erhalten Sie einen detaillierten Heil- und Kostenplan zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse, die diesen dann prüft und Ihnen die Zuschüsse mitteilt. So haben Sie von Anfang an auch eine vollständige Transparenz über die finanziellen Aufwendungen.